Jugendliche


Wenn Jugendliche anhaltend unter heftigen Ängsten, Selbstwert zweifeln und sozialen Schwierigkeiten leiden, sollten sie nicht zögern, sich professionelle Beratung und Hilfe zu suchen.

Im Rahmen von Probesitzungen kann der Jugendliche gemeinsam mit dem Psychotherapeuten herausfinden, ob seine Probleme behandlungsbedürftig oder entwicklungsbedingt im Rahmen einer „normalen“ Entwicklung einzuordnen und eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und hilfreich sein könnte. Die „Chemie“ zwischen Jugendlichem und Psychotherapeuten sollte grundsätzlich in eine gemeinsame Richtung gehen und es könnte besprochen werden, in welchem Umfang und mit welcher Frequenz eine Behandlung erfolgen sollte.

Die Frage der Einbeziehung von Eltern und sonstigen Bezugspersonen in gemeinsame oder auch getrennte Gespräche kann geklärt und angebahnt werden. Grundsätzlich ist eine Psychotherapie ab dem 15. Lebensjahr auch ohne Einwilligung der Eltern möglich; inwieweit sie in dieser Form sinnvoll ist, sollte ebenfalls miteinander besprochen werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgesucht und die Behandlung kann auch über dieses Alter hinaus abgeschlossen werden.

Die Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der Therapie und neben der verbindlichen Einhaltung von vereinbarten Terminen und möglichst großer Offenheit eine unverzichtbare Grundlage der psychotherapeutischen Behandlung.

Für Jugendliche, die sich vorab genauer und anschaulicher über die Fragestellung informieren wollen, ob ihre Schwierigkeiten behandlungsbedürftig sind und in welcher Form eine Behandlung erfolgen kann, empfehlen wir die folgende Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer:

www.gefuehle-fetzen.de





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Hinweis:

Die Abklärung der Notwendigkeit einer Behandlung erfolgt in einem ersten Vorgespräch und eventuell vereinbarten weiteren Probeterminen. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne die Begleitung der Eltern direkt an einen Therapeuten/in wenden. Die Kosten der Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen und den meisten Privatkassen übernommen.